Der Ausschuss vertritt im Sinne der Satzung die Interessen der Mitgliederversammlung jeweils bis zur nächsten Neuwahl.
Dieser besteht aus mindestens fünf, maximal jedoch elf Personen. Nachdem der/die Vereinsvorsitzende sowie der Jugendwart automatisch dem Ausschuss angehören, gilt es maximal neun Personen der Mitglieder in den Ausschuss zu wählen.
Die Ausschussmitglieder bestimmen wählen einen Ausschussvorsitzenden, der dann auch Sitz und Stimme in der geschäftsführenden Vorstandschaft hat.
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